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Dr. jur. Hubertus Tofall

Rechtsanwalt

Aktuelles

  Urteile und Tipps - Abmahnung

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Abmahnung wegen religiöser Kopfbedeckung

In Nordrhein-Westfalen verbietet das Schulgesetz Lehrern und pädagogischen Mitarbeitern während der Arbeitszeit religiöse Bekundungen abzugeben, die die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden gefährden. Eine Sozialpädagogin islamischen Glaubens wurde abgemahnt, weil sie in der Schule eine Mütze mit Strickbund trägt, die ihr Haar, den Haaransatz und die Ohren komplett verbirgt. Der vorangegangenen Aufforderung des Schulträgers, das von ihr vorher getragene islamische Kopftuch abzulegen, ist sie nachgekommen. Das Bundesarbeitsgericht ist mit den Vorinstanzen der Auffassung, das eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, eine religiöse Bekundung darstellt, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird (BAG, Urteil vom 20. August 2009 - 2 AZR 499/08).

Tipp

Eine Abmahnung kann gerichtlich überprüft werden. Das ist aber nicht immer sinnvoll, vor allem dann, wenn sich am Ende deren Wirksamkeit herausstellt. Zur Abmahnung im Ratgeber.

 

Abmahnung, Warnfunktion, verhaltensbedingte Kündigung

Einer verhaltensbedingten Kündigung hat im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes regelmäßig eine einschlägige Abmahnung vorwegzugehen. Lediglich bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient die Kündigung nicht der Sanktion der Pflichtverletzung. Sie soll vielmehr das Risiko weiterer Pflichtverletzungen verhindern. Ein einmaliger Pflichtverstoß lässt in aller Regel nicht die Prognose zu, der Arbeitnehmer werde sich auch künftig vertragswidrig verhalten (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08). Die Abmahnung muss den Arbeitnehmer warnen, indem sie auf die Kündigungsmöglichkeit hinweist.

Tipp

Die der Kündigung vorausgegangene Abmahnung muss einen gleichartigen Verstoß rügen.

 


 
 Kanzlei für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Tofall - Paderborn - Altenbeken